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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CHECK-IN - Reisen mit Kultur

Sehr geehrter Reisegast,

wir freuen uns sehr, dass Sie mit uns verreisen wollen. Wir bemühen uns alles zu tun, damit Sie sich wohl fühlen und Ihr Urlaub reibungslos verläuft. - Hierzu gehört auch, dass die rechtliche Seite zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig ist:

1. Anmeldung, Reisebestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages an. Das kann schriftlich, mündlich, auf elektronischem Wege oder fernmündlich geschehen. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Werden von einem Anmelder mehrere Personen angemeldet, so haftet der Anmelder für alle von ihm angemeldeten Personen gemäß den vertraglichen Verpflichtungen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

Bei der Anmeldung leisten Sie eine Anzahlung von ca. 10% des Reisepreises, mindestens € 25,-p. Pers. Eine Zahlung erfolgt nur gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines gem. § 651 k Abs. 3 BGB. Den Restbetrag zahlen Sie nach Eingang der Rechnung entsprechend dem angegebenen Zahlungsziel. Ist der Reisepreis bis zum Antritt der Reise nicht vollständig gezahlt, kann der Veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten. Es entstehen dann die entsprechenden Rücktrittsgebühren.

3. Leistungen/Preise

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung bzw. der Reiseanmeldung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen oder Preise von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluss notwendig werden, und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4. Beförderung/Gepäckbeförderung

Die Beförderung bei Omnibusreisen erfolgt in Reisebussen entsprechend der Ausschreibung. Bei technischen Problemen behält sich der Veranstalter vor, Ersatz zu stellen.

Die Platzvergabe im Bus erfolgt von vorne nach hinten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Es handelt sich im Allgemeinen um Nichtraucherbusse. Pro Fahrgast wird ein Koffer üblicher Abmaße und ein Handgepäck kostenlos mitgeführt.

 

5. Mindestteilnehmerzahl

Da wir unsere Preise zu Ihrem Vorteil sehr eng kalkulieren, müssen wir die jeweils in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreichen. Sollte dies im Einzelfall nicht ganz gelingen, behalten wir uns vor, Ihnen ein neues Angebot zu unterbreiten, um die Reise dennoch durchführen zu können. Sollte die Reise auf Grund zu geringer Buchungszahlen nicht stattfinden können, werden Sie bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn davon in Kenntnis gesetzt. Bereits geleistete Anzahlungen werden Ihnen umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht!

6. Programmablauf

Besichtigungen sind abhängig von den Öffnungszeiten. Manchmal sind auch ohne Vorankündigung historische Gebäude, Museen etc. außerplanmäßig geschlossen. Hierdurch können sich Änderungen im Reiseablauf ergeben, die jedoch den Charakter der Reise nicht verändern.

7. Rücktritt/Umbuchung durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen dringend die Schriftform zu wählen! Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren (Stornogebühren) bei Busreisen beträgt, pro Person in % vom Gesamtpreis:

Bis 45 Tage vor Reisebeginn € 15,- pauschal, bei einer geschlossenen Gruppe € 100,- pauschal, sofern keine, von uns nachzuweisenden höheren Kosten bis dato entstanden sind. 44 - 31 Tage 20%, ab 30 Tage - 20 Tage vor Reisebeginn 30%, ab 19 Tage - 8 Tage vor Reisebeginn 60%, ab 7 Tage bis zum 4. Tag vor Reiseantritt 75%, danach 90%. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

Bei Flugreisen gelten besondere Storno- und Umbuchungsbedingungen, die Sie bei uns erfragen können. Wir behalten uns vor, im Einzelfall den konkret entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen! Bestellte Eintrittskarten und Reservierungen bei kulturellen Veranstaltungen müssen zu 100% bezahlt werden. Bis zum Reisebeginn (nicht bei Flugreisen!) können Sie sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Dies ist dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Es entsteht eine Umbuchungsgebühr von € 25,-!

Sollten sich Preisänderungen aufgrund nicht absehbarer Ereignisse wie z.B. Änderung von Steuern und Sicherheitsgebühren oder auch Treibstoffzuschlage im Flugverkehr bzw. Änderungen der Mehrwertsteuer zwischen Anmeldedatum und Datum der Rechnungsstellung (mind. 20 Tage vor Reisebeginn) ergeben und diese nicht mehr als 5% der Rechnungssumme betragen, sind wir berechtigt, diese unter unverzüglicher Mitteilung und Erklärung des Änderungsgrundes an Sie als Kunde weiterzugeben. Betragen diese mehr als 5% haben Sie ein Stornokosten freies Rücktrittsrecht!

 

Reiserücktrittsversicherung (RRV):
Wir bieten Ihnen im Rahmen einer Gruppenversicherung den Abschluss einer RRV an (min. 10 Teilnehmer). Diese übernimmt entsprechend den Versicherungsbedingungen bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornogebühren bis zur Höhe von 100% des Reisepreises (vgl. Vers.Bed.!)

8. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.
b) bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Urlaubsreisen von mind. 1 Woche Dauer; bei Kurz-, Städte- und Tagesreisen bis 7 Tage vor Reiseantritt, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. (vgl. 4. Mindestteilnehmerzahl!)
Der Rücktritt ist dem Reisenden unverzüglich zu erklären, der Reisende erhält den Reisepreis umgehend zurück, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9. Haftung/Gewährleistung

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für.
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Orts- und Landesüblichkeit.
- Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Restaurants, kult. Veranstaltungen etc.) haften wir nicht.
- Sollte die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc. gefährdet oder beeinträchtigt sein, haften wir ebenfalls nicht. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der Reisenden. Während der Beförderung im Reisebus haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bus-Haftpflichtversicherung.
- Darüber hinaus haben wir eine Spezial-Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden!
- Wird die vereinbarte Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Kunde das Recht, Abhilfe zu verlangen, die darin besteht, den Mangel zu beseitigen oder eine gleichwertige Ersatzleistung bereitzustellen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Der Reisende kann daraufhin eine der Minderung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen.
- Der Reiseveranstalter beschränkt seine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis, soweit diese Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, oder soweit der Reiseveranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10 Mitwirkungspflicht/Ausschluß von Ansprüchen/Verjährung

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und event. entstehenden Schaden gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu bringen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, entstehen ihm keine Ansprüche. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Vertragliche Ansprüche verjähren nach 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

11. Paß/Visa/Zollbestimmungen

Der Reiseveranstalter informiert unverbindlich über die Pass, Visa und Zollbestimmungen für die Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird. Jeder Teilnehmer ist für die Mitführung der Reisedokumente, sowie für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Impf- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

12. Allgemeines

Jeder Reiseteilnehmer hat selbst für die Folgen, die aus Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. durch zu spätes Eintreffen zum Reisebeginn bzw. bei Zwischenstopps entstehen, aufzukommen. Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegungen zu ergänzen. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes des BGB $ 651 ff.

13. Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Veranstalters.

14. Veranstalter

Check In - Reisen mit Kultur
Zum Wenigenberg 48,
54516 Wittlich,
Tel. 06571/96480 Fax /96481 Bankverbindung: KSK Bernk.-Wittlich Kto.Nr. 60004777 BLZ 587